Impressum & AGB
Kontaktinformation
Bauunternehmen
(genormter Baufertigteile)
Holger Dahnke
Hermann-Häcker-Straße 5
18225 Kühlungsborn
Deutschland
Steuernummer: 079/212/00867
Identifikationsnummer: 63 703 452 982
Inhaber: Holger Dahnke
Baugewerbe-Haftpflichtversicherung
Bankverbindung:
Bank: Ostseesparkasse
Rostock IBAN: DE16 1305 0000 1041 2948 71
Haftungshinweis
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AGB
Bauunternehmen,
Holger Dahnke
Hermann-Häcker-Straße 5, 18225 Kühlungsborn
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Betreuung der Objekte u.a. die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Eigentümern/Vermietern/Mietern erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Eigentümers/Vermietern/Mietern. Interaktion mit dem Bauunternehmen besteht der Werksvertrag, die Ausführung der Leistungsbeschreibung sowie die zahlungsbedingungen.
2. Die Zahlungsbedingungen
mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden. Bei Buchungen über Internetportalen, gelten im Übrigen von den Portalen übermittelten AGB´s. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Nach vorheriger Absprache sind Bargeldzahlungen vor Ort möglich. Schecks werden nicht akzeptiert. Wir können dann als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr verlangen. Bei Buchungen über Internetportalen, gelten die Zahlungen von den Portalen sowie die evtl. schriftlichen Zahlungsabsprachen.
3. Einverständnis
Der Mieter/Gast erklärt sich mit der Buchung inklusive mit der jeweiligen Hausordnung des Vermieters einverstanden. Dies beinhaltet die Zahlungsbedingungen, An- und Abreise, Aufenthalt, Inventar, Pflichten des Mieters.
4. An-/Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsseltresor oder persönlich im Vermittlungsbüro oder direkt an der Ferienwohnung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen.
5. Aufenthalt
5.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
5.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
6. WLAN-Nutzung
Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren. Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen. Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.
7. Betreuung der Ferienobjekte
Besteht jeweils der individuelle Leistungsvertrag. (Schriftform)
8. Verwaltungsobjekte
Besteht jeweils der individuelle Leistungsvertrag. (Schriftform)
9. Bei Kontaktaufnahme des Bauunternehmens besteht der Werkvertrag
9.1. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages. Die Ausgestaltung im Einzelnen und die zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten der Auftragnehmerin ergeben sich aus der Auflistung gemäß Anlage 1 – Leistungsbeschreibung – zu diesem Vertrag.
(2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung
9.2. Der Werksvertrag wird bei Abgabe von Leistung sowie dem Angebot beigefügt.
10. Schriftform
Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermittlers, soweit gesetzlich zulässig. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.